III. 10. hinten). 8.4 Fahren ohne Haftpflichtversicherung Betreffend das Fahren ohne Haftpflichtversicherung sehen die VBRS-Richtlinien eine Referenzstrafe ab 12 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 8). Vorliegend fuhr der Beschuldigte am 20. August 2019 auf der Strecke Ins - Konolfingen - Muri b. Bern - Ins mit seinem Mitsubishi Colt 1.3 obwohl er wusste, dass keine Haftpflichtversicherung besteht. Gründe, die ein Abweichen von der Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten aufdrängten, sind nicht ersichtlich (betreffend Asperation vgl. Ziff. III. 10. hinten).