8.3 Missbrauch von Kontrollschildern (mehrfach begangen) Die VBRS-Richtlinien sehen für den Missbrauch von Kontrollschildern, die nicht für das Fahrzeug bestimmt sind, eine Referenzstrafe von 6 Strafeinheiten und bei widerrechtlicher Aneignung von Kontrollschildern eine Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten vor (vgl. VBRS-Richtlinien, S. 8 f.). Vorliegend eignete sich der Beschuldigte das vordere Kontrollschild BE .________ des Geschäftsfahrzeugs der I.________ AG widerrechtlich an und brachte dieses zusammen mit dem hinteren Kontrollschild BE .