bzw. trotz untersagter Fahrberechtigung sehen die VBRS-Richtlinien bei Motorfahrzeugen eine Referenzstrafe ab 18 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 10). Vorliegend führte der Beschuldigte in der Zeit vom 9. Mai 2019 bis 28. November 2019 (Entzug des Führerausweises am 18. September 2009) mehrfach ein Motorfahrzeug ohne Berechtigung, wobei dies von der Polizei namentlich am 8. Juli 2019 in Tägertschi (Unfall), am 19. August 2019 in Bätterkinden (Unfall), am 20. August 2019 in Muri b. Bern (Unfall) und am 20. November 2019 in Stettlen (Unfall) festgestellt wurde (pag. 625, Ziff. I. 1.2 erstinstanzliches Urteil).