dernd zu werten ist (- 5 Strafeinheiten), ist der Beweggrund, das Mittagessen bei einer Kollegin einnehmen zu wollen, bei der Fahrt vom 19. August 2019 auf der Teilstrecke Konolfingen - Bätterkinden leicht verschuldenserhöhend zu gewichten (+ 5 Strafeinheiten). Bei dieser Teilstrecke war auch die Vermeidbarkeit gegeben, da keine Notwendigkeit bestand, nach Bätterkinden zu fahren. Der Beweggrund und die Vermeidbarkeit sind deshalb bei der Fahrt vom 19. August 2019 insgesamt neutral zu gewichten.