Da sein Geschäftspartner, der eigentlich für die Fahrten zuständig gewesen wäre, unerwartet ausgefallen ist und der Beschuldigte Aufträge zu erledigen hatte, dürfte es ihm schwerer gefallen sein, sich rechtskonform zu verhalten, als dem Durchschnittsbürger. Während der Beweggrund, seine Arbeit erledigen zu wollen (Erzielung eines Erwerbseinkommens), und damit die erschwerte Vermeidbarkeit bei den Fahrten vom 8. Juli 2019, 20. August 2019 und 20. November 2019 sowie bei der Fahrt vom 19. August 2019 auf der Teilstrecke Ins - Konolfingen leicht verschuldensmin-