Die zurückgelegten Strecken waren allesamt – teilweise deutlich – länger als der «25er-Referenzsachverhalt» und endeten alle mit einem Unfall, wobei es am 8. Juli 2019 neben Sachschaden auch Personenschaden gab (was verschuldensmässig bereits beim Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung berücksichtigt ist). Betreffend das Verkehrsaufkommen, die Witterung und die Strassenverhältnisse finden sich jeweils nur Angaben bezüglich des Unfallzeitpunkts in den Akten, nicht jedoch betreffend die zurückgelegte Strecke insgesamt (vgl. pag. 109, pag. 141, pag. 181, pag. 247).