Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ)»; 50 Strafeinheiten: «bei erhöhtem Gefährdungspotenzial (insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr, etc.)». Vorliegend fuhr der Beschuldigte unter Einfluss von Amphetamin und Methamphetamin sowie am 8. Juli und 20. November 2019 zusätzlich in übermüdetem Zustand (Sekundenschlaf) folgende Strecken mit einem Lieferwagen (8. Juli 2019) bzw. mit einem Personenwagen (19., 20. August und 20. November 2019): - am 8. Juli 2019: Ins - Konolfingen (ca. 52 km) - am 19. August 2019: Ins - Konolfingen - Bätterkinden (ca. 95 km)