Er habe zwar schon daran gedacht, jemanden einzustellen, der einen Führerausweis habe. Aber das gehe ja nicht von heute auf morgen. Die Aufträge seien schon da gewesen und er habe nicht gewusst, was er machen solle (pag. 901 Z. 14 ff.). Er habe sich überrumpelt und hilflos gefühlt (pag. 903 Z. 10). Als Grund für seine Fahrt von Konolfingen nach Bätterkinden gab der Beschuldigte indes an, dass er in Bätterkinden bei einer Kollegin habe essen wollen (vgl. pag. 64 Z. 211 ff. und Z. 241). Bei diesem Vorfall entlastet ihn daher keine berufsbedingte Notlage.