Zur fahrlässigen Körperverletzung kam es, weil der Beschuldigte in fahruntüchtigem Zustand (Übermüdung mit Sekundenschlaf und unter Einfluss von Amphetamin und Methamphetamin) mit einem Lieferwagen auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte, an dessen Steuer H.________ sass. Dass es zu keinen schwereren Verletzungen kam, dürfte dem Zufall und dem vergleichsweise robusten Fahrzeugtyp des von H.________ gelenkten Fahrzeugs zu verdanken sein.