772, S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Insgesamt ist die Schwere der Verletzung des geschützten Rechtsguts im Vergleich zu anderen denkbaren Verletzungen noch als leicht zu bezeichnen. 7.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns Zur fahrlässigen Körperverletzung kam es, weil der Beschuldigte in fahruntüchtigem Zustand (Übermüdung mit Sekundenschlaf und unter Einfluss von Amphetamin und Methamphetamin) mit einem Lieferwagen auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte, an dessen Steuer H.________ sass.