125 Abs. 1 StGB). Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Übertretungsbusse von CHF 700.00 für die Schuldsprüche wegen Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Führens eines nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrzeugs, Nichtmeldens meldepflichtiger Änderungen am Motorfahrzeug, einfacher Verkehrsregelverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Ziff. I. 5. vorne).