SR 812.121]): Busse. Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zunächst der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen und alsdann die Einsatzstrafe für die schwerste Tat innerhalb dieses Strafrahmens festzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2016 vom 21. März 2017 E. 1.3 mit Hinweisen). Vorliegend sehen mehrere der obgenannten Tatbestände, die der Beschuldigte erfüllt hat, einen abstrakten Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vor.