31 Abs. 2, 91 Abs. 2 Bst. b des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01], Art. 2 Abs. 1 der Verkehrsregelverordnung [VRV; SR 741.11]): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung (mehrfach begangen, Art. 10 Abs. 2, 95 Abs. 1 Bst. b SVG): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Missbrauch von Kontrollschildern (mehrfach begangen; Art. 97 Abs. 1 Bst. a und g SVG): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; - Fahren ohne Haftpflichtversicherung (Art. 63 Abs. 1, 96 Abs. 2 SVG, Art.