5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten und der beschränkten Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft sind die Schuldsprüche (Ziff. I. erstinstanzliches Urteil) und die Einziehung des beschlagnahmten PW Mitsubishi Colt zur Vernichtung (Ziff. V. 2. erstinstanzliches Urteil) in Rechtskraft erwachsen. Mangels Abänderungsantrags der Verteidigung ist auch die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 und die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung in Rechtskraft erwachsen (Ziff. III. 3. erstinstanzliches Urteil).