943 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 14. Mai 2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche, wonach A.________ schuldig erklärt wurde 1.1. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen 1.1.1. durch mehrfaches Fahren in nicht fahrfähigem Zustand, 1.1.1.1. am 08.07.2019 auf der Strecke Ins-Konolfingen-Tägertschi 1.1.1.2. am 19.08.2019 auf der Strecke Ins-Konolfingen-Bätterkinden