_ sei zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 168 Tagen. 2. zu einer Geldstrafe von 5 Tagen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 150.00. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. III. Es sei auf die Rückversetzung von A.________ zu verzichten. Hingegen sei die Probezeit für die bedingte Entlassung angemessen zu verlängern. IV. 1.