3 mit Schreiben vom 25. August 2020 die verlangte Arbeitsbestätigung der C.________ GmbH nach (pag. 830 ff.). Mit Verfügung vom 25. August 2020 stellte die Verfahrensleitung eine Präzisierung/Anpassung der bisherigen Ersatzmassnahmen in Aussicht (pag. 828 f.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 835) als auch der Beschuldigte (pag. 836) erklärten sich mit den beabsichtigen Ersatzmassnahmen einverstanden. Mit Verfügung vom 15. September 2020 ordnete die Verfahrensleitung folgende Ersatzmassnahmen an (pag.