2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 15. Mai 2020 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 746). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. Juli 2020 (pag. 781 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 4. August 2020 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Anordnung der Rückversetzung und die Bemessung der Strafe (pag. 786 ff.). Mit Eingabe vom 19. August 2020 schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft der Berufung des Beschuldigten an und beschränkte ihre Anschlussberufung auf das Strafmass (pag.