1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht, nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 14. Mai 2020 (pag. 624 ff.) der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, der fahrlässigen Körperverletzung und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und ordnete bezüglich der beim Beschuldigten aus dem Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Januar 2018 aufgeschobenen Reststrafe von 1 Jahr, 10 Monaten und 8 Tagen die Rückversetzung in den Strafvollzug an (pag. 625 f., Ziff. I. und II. erstinstanzliches Urteil).