Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Mai 2019 in Bezug auf C.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ schuldig erklärt wurde des Raufhandels, begangen am 9. August 2015 in Biel/Bienne (Bst. B/Ziff. I/2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). II. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. III. C.________ wird schuldig erklärt: der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 9. August 2015 in Biel/Bienne, z.N. von F.________ und gestützt darauf sowie gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Bst. B/Ziff. I und in Anwendung der Artikel