der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 9. August 2015 in Biel/Bienne, z.N. von E.________ und gestützt darauf sowie gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Bst. A/Ziff. I und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 40, 47, 49 Abs. 1 und 2, 122, 133 Abs. 1 aStGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. November 2015. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10’102.35. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00.