geltend gemachten Aufwand entfallen neun Stunden auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Weil die Berufungsverhandlung «nur» vier Stunden dauerte, wird dieser Posten um fünf Stunden gekürzt. Für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten 1 wird Rechtsanwalt B.________ praxisgemäss nur eine Stunde gewährt. Weiter rechtfertigt es sich, Rechtsanwalt B.___