SK 19 469 vom 30. März 2021 (Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung; Faust und Fusstritte gegen Kopf eines am Boden liegenden Opfers [Genugtuung: CHF3'000.00]); SK 15 8 vom 22. Mai 2015 (Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung; Opfer mit Teppichmesser Schnitt am Unterarm zugefügt [Genugtuung: CHF 4'000.00]) – im Einklang.