Der von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuungsbetrag steht mit diversen von den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern in vergleichbaren Fällen als angemessen erachteten Genugtuungsbeträgen – vgl. u.a. die Urteile SK 20 88 vom 29. Januar 2021 (Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher schwerer Körperverletzung; mehrere Faustschläge ins Gesicht, Einwirken mit Baseballschläger auf den Körper des Opfers, mindestens ein Schlag mit Baseballschläger auf Kopf des Opfers [Genugtuung: CHF 3'000.00]); SK 19 469 vom 30. März 2021 (Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung;