18. Schadenersatz Betreffend die theoretischen Grundlagen zum Schadenersatz wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 60 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 687). Der Privatkläger erklärte gegen das erstinstanzliche Urteil weder Berufung noch erhob er Anschlussberufung zur Berufung des Beschuldigten 1. Auf die Teilnahme