17.8 Fazit Der Beschuldigte 2 ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 10'800.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der Geldstrafe sind aufzuschieben und die Probezeit wird je auf zwei Jahre festgesetzt. V. Zivilpunkt Vorab sei in Erinnerung gerufen, dass der Zivilpunkt nur Ansprüche des Privatklägers gegen den Beschuldigten 1 betrifft und dass die Kammer insoweit an das Verschlechterungsgebot gebunden ist (siehe E. 6 oben).