17.3.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu bezeichnen. 17.3.4 Fazit Täterkomponenten / Strafe nach Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten neutral aus. Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. 17.4 Verletzung des Beschleunigungsgebotes Betreffend die Verletzung des Beschleunigungsgebots kann vollumfänglich auf die Ausführungen unter Erwägung 16.6 oben verwiesen werden. Auch beim Beschuldigte 2 ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes festzustellen.