46 schuldigte 2 ist ledig und lebt allein am AM.________ (Weg) in X.________ (Ort). Er ist nicht vorbestraft (vgl. pag. 797). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 sind neutral zu werten. 17.3.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte 2 verhielt sich im Strafverfahren korrekt. In Bezug auf den Hauptvorwurf – die versuchte schwere Körperverletzung – war er zunächst nicht geständig. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung räumte er immerhin ein, es könne sein, dass er F._____