Der Beschuldigte 2 führte seine Gruppe an, die den Konflikt mit der anderen Gruppe suchte, sich zu dieser hinbegab und diese letztendlich auch angriff. Als einer der zwei bewaffneten Protagonisten war er an der Auseinandersetzung ausserdem sehr massgeblich beteiligt. All diese Umstände wirken sich gegenüber dem Referenzsachverhalt deutlich straferhöhend aus. 17.2.3 Fazit: Strafe für den Raufhandel / Strafart