17.2 Strafe für den Raufhandel 17.2.1 Referenzstrafe Betreffend den Referenzsachverhalt und die Referenzstrafe für den Raufhandel gemäss den VBRS-Richtlinien wird auf die Ausführungen unter Erwägung 16.2.1 oben verwiesen. 17.2.2 Tatkomponenten (objektives und subjektives Tatverschulden) Wie bereits unter Erwägung 16.2.2 ausgeführt, waren bei der vorliegend zu beurteilenden Schlägerei im Unterschied zum Referenzsachverhalt nicht drei bis vier-, sondern mindestens sieben Personen beteiligt.