Allerdings befindet auch sie sich am Kopf – konkret in der Nähe der Schläfe und des Auges – und damit nach Ansicht der Kammer an einer im Wesentlichen gleich gefährlichen Stelle wie diejenige des Privatklägers. Insgesamt rechtfertigt sich für die versuchte Tatbegehung damit – wie beim Beschuldigten 1 – eine Strafreduktion um sechs Monate. 17.1.4 Fazit: Strafe für die versuchte schwere Körperverletzung / Strafart Gesamthaft erachtet die Kammer für die versuchte schwere Körperverletzung somit eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten 2 an-