Die Schläge gegen F.________ führte er aus, nachdem er den Stock bereits gegen andere Mitglieder der Gruppe 2, insbesondere gegen P.________ eingesetzt, diesen getroffen und an der Stirn verletzt hatte. Das Holzteil, das von allen Beteiligten als Stock bezeichnet wurde, behändigte der Beschuldigte 2 bewusst, um ihn einzusetzen (davon zeugt u.a. auch seine Aussage, wonach er sich auf die entschuldbare Notwehr berufen wolle, um eine Bedrohung abzuwehren [pag. 101 Z. 263 ff.]). Von einem