403 ff.) und nach Einsprache von F.________ gegen den ihm zugestellten Strafbefehl (pag. 431) wurde das Verfahren gegen die Beschuldigten 1und 2 sowie gegen F.________ mit Verfügung vom 24. Oktober 2017 vereinigt (pag. 5 f.). Die Anklageschrift datiert vom 10. Juli 2018 (pag. 466 ff.). Die Terminumfrage für die erstinstanzliche Hauptverhandlung erfolgte wieder erst ein halbes Jahr später, d.h. am 31. Januar 2019 (pag. 490 f.), und mit Verfügung vom 20. Februar 2019 wurde die erstinstanzliche Hauptverhandlung auf den 7. – 9. Mai 2019 angesetzt