Nach der Einsetzung von amtlichen Verteidigern im Januar 2017 (u.a. pag. 309 und pag. 343) wurden im Juni 2017 sodann zahlreiche staatsanwaltschaftliche Einvernahmen durchgeführt. Die erste Mitteilung gemäss Art. 318 StPO erfolgte am 26. Juni 2017 (pag. 356 f.). Gestützt auf einen gutgeheissenen Beweisantrag wurde ein weiterer Arztbericht eingeholt (pag. 377 f.) und am 8. August 2017 erfolgte dann die zweite Mitteilung gemäss Art. 318 StPO (pag. 379 ff.). Nach Abweisung nochmals gestellter Beweisanträge des Beschuldigten 1 (pag. 394 f.), dem Erlass diverser Strafbefehle und Einstellungsverfügungen gegen weitere Mitbeteiligte (pag. 403 ff.) und nach Einsprache von F.