Anschliessend ist aber nicht die ganze Grundstrafe von der hypothetischen Gesamtstrafe in Abzug zu bringen, sondern es ist die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe von der Strafe für die neu zu beurteilenden Delikte abzuziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Grundstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe im Umfang von vier Monaten Freiheitsstrafe zu berücksichtigen und zu den 32 Monaten Freiheitsstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung und den Raufhandel hinzuzurechnen ist, was eine hypothetische Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten ergibt (32 + 4 = 36).