38 gen bzw. vier Monaten Freiheitsstrafe für den Raufhandel sind somit 60 Tage bzw. zwei Monate zur Einsatzstrafe hinzuzurechnen. Die asperierte Tatkomponentenstrafe beträgt damit 26 Monate Freiheitsstrafe. 16.4 Täterkomponenten 16.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Hierzu kann mit der Ergänzung, dass über den Beschuldigten 1 neu sogar drei Einträge im Strafregister verzeichnet sind sowie eine neue Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung gegen ihn hängig ist (pag.