• Am 30. Januar 2020 wurde der Beschuldigte 1 mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 22. Juni 2019 – notabene keine zwei Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil in vorliegender Sache – zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 100.00 verurteilt. Auch die jüngste Vergangenheit zeigt, dass sich der Beschuldigte 1 durch nichts beeindrucken und von weiteren (Gewalt)taten abhalten lässt. Daher kann, wenn überhaupt, nur eine Freiheitsstrafe eine präventive Effizienz entfalten.