neu sogar drei Einträge aufweist: • Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 22. März 2013 wurde der Beschuldigte 1 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00 – die im Urteil vom 20. November 2015 widerrufen wurde – und zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.