33 ausser sich. Er begab sich wutentbrannt zu diesen hinüber, behändigte auf dem Weg dorthin den besagten Holzstock und schlug damit zunächst auf P.________ ein. Als F.________ den Beschuldigten 2 und P.________ trennen wollte, zog der Beschuldigte 2 den Holzstock im 45 Grad Winkel auf und schlug damit gegen den Kopf von F.________. F.________ hatte keine Chance, diesen ersten Schlag des wütenden Beschuldigten 2 abzuwehren. Der Schlag erfolgte im Zuge der dynamischen und unübersichtlichen Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten (Raufhandel).