Der Privatkläger erlitt dadurch eine sechs Zentimeter lange und sehr tiefe, bis auf den Knochen reichende Rissquetschwunde, die genäht werden musste, und eine Gehirnerschütterung. All dies hatte eine einwöchige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und trotz diverser Laserbehandlungen ist die Narbe des Privatklägers nach wie vor gut sichtbar. Gravierende bleibende