123 N 13). Ebenso ist ein aus einer rotweissen Bauplanke herausgebrochenes Stück ein gefährlicher Gegenstand, wenn damit auf eine Person eingeschlagen wird. Dass die daraus resultierenden Verletzungen des Opfers nicht schwer sind, ist für die Qualifizierung unter Art. 123 Ziff. 2 StGB unerheblich (BSK StGB-ROTH/BERKEMEIER, Art. 123 N 64). Subjektiv ist (Eventual-)Vorsatz erforderlich, der sich auch auf die Qualifikationsmerkmale erstrecken muss. Bezüglich des Eventualvorsatzes kann auf die Ausführungen in Ziff. 1.2. hiervor verwiesen werden.