123 N 11). Bei diesen qualifizierten Formen bleibt die Strafandrohung zwar unverändert, hingegen entfällt das Antragserfordernis. Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt. Qualifizierte einfache Körperverletzung liegt unter anderem dann vor, wenn als Tatmittel ein gefährlicher Gegenstand eingesetzt wird. Ein Gegenstand ist nicht von sich aus, per se, gefährlich. Aus der Art und Beschaffenheit an sich lässt sich noch kein Schluss auf seine Gefährlichkeit ziehen (TRECH- SEL/FINGERHUTH, StGB Praxiskommentar, 3. Aufl. 2018, Art. 123 N 8). Ausschlaggebend ist vielmehr,