28 ungefähr vier Zentimeter lange Rissquetschwunde über dem linken Ohr zufügte, die genäht werden musste und eine sichtbare Narbe zurückliess. Beiden Beschuldigten war bei ihrem Handeln bewusst, dass ein wuchtiger Schlag gegen den Kopf lebensgefährliche Verletzungen, bleibende Entstellungen des Gesichts oder andere schwere körperliche Schädigungen zur Folge haben können. III. Rechtliche Würdigung