_ konnte erst den zweiten Schlag des Beschuldigten 2 rechtzeitig erkennen und abwehren. Dem Beschuldigten 2 war, wie er selbst angab, klar, dass ein wuchtiger Schlag mit einem Holzstock gegen den Kopf eine Person schwer verletzen resp. dieser Platzwunden, Prellungen und/oder eine Gehirnerschütterung zufügen kann (vgl. pag. 849 Z. 25 ff.). 11.5 Beweisfazit / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Aufgrund der obigen Ausführungen ist für die Kammer erstellt, dass im Rahmen der rechtskräftig als Raufhandel qualifizierten, dynamischen Auseinandersetzung vom 9. August 2015, ca. 00.30 Uhr auf dem G.____