Auch für die Kammer liegt F.________'s Kopfverletzung in gefährlicher Nähe zu einem Ort (vgl. pag. 204 f.), wo ein Schlag leicht weit gravierender Folgen hätte haben können. Seine Wunde am Kopf musste ausserdem genäht werden und es blieb eine sichtbare Narbe zurück, welche auf den im Rahmen der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 20. Juni 2017 gemachten Fotos von F.________ gut erkennbar ist (pag. 217). Obwohl F.________ von einer Abwehr mit der linken Hand sprach, lässt die festgestellte Druckdolenz an der Mittekarpale (= Handwurzelknochen) I Hand rechts (pag.