27 nicht etwa nur um Bagatellen. Gemäss dem Bericht des Spitalzentrums T.________ vom 21. Juni 2016 erlitt F.________ eine Rissquetschwunde frontoparietal links, die auch durch zwei Fotos, die angeblich am 9. August 2015 von einem Kollegen aufgenommen wurden, dokumentiert ist (pag. 204 f.). Zudem wurde im Spital eine Druckdolenz an der Mittekarpale (=Handwurzelknochen) I Hand rechts festgestellt (zum Ganzen pag. 245 f.). F.________ ist daher zuzustimmen, wenn er erklärte (pag. 556 Z. 15 ff.