_ waren vielmehr ungezielt, ungebremst und unkontrolliert. Aufgrund des Verletzungsbildes ist schliesslich offensichtlich, dass es ein kräftiger Schlag war, welchen der Beschuldigte 2 gegen F.________'s Kopf ausführte. Bei F.________'s Verletzungen am Kopf und an der Hand handelte es sich nämlich