und L.________ bestätigten, dass die Beleidigungen der anderen Gruppe den Beschuldigten 2 «schwer getroffen» hätten (pag. 44 Z. 31 f.). Weiter führte L.________ aus, der Beschuldigte 2 sei nach den Zurufen der Gruppe 2 «sofort lauter» geworden und er (L.________) habe «gefühlt», wie der Beschuldigte 2 «hochgefahren» gewesen sei und dass es zur Eskalation kommen werde. Der Beschuldigte 2 sei «total beleidigt» gewesen. Er habe noch versucht, mit ihm zu sprechen, aber es sei nichts mehr gegangen (zum Ganzen pag. 64 Z. 31 ff. und pag. 67 Z. 163 f.). Unter diesen Umständen ist für die Kammer weltfremd, dass das zweimalige Zuschlagen des aufgebrachten Beschuldigten 2 gegen F.______