und von M.________. Ersterer erwähnte, der Beschuldigte 2 habe mit dem Stock herumgefuchtelt (pag. 571 Z. 15 und pag. 572 Z. 1 f.) und letzterer berichtete der Polizei, der Beschuldigte 2 habe mit dem Holzstock auf Personen aus der anderen Gruppierung eingeschlagen (pag. 44 Z. 61 f.). Des Weiteren gilt es zu bedenken, in welchem emotionalen Zustand der Beschuldigte 2 in die Konfrontation hineinging. Er selber sagte, die Zurufe der anderen Gruppe («[I] ficke dini Mueter») hätten ihn sehr getroffen, wütend gemacht und in Rage gebracht, weil seine Mutter im Jahr 2005 verstorben sei (pag. 97 Z. 87 f. und pag. 850 Z. 42 ff.). M.________ und L._____