Damit steht fest, dass der Beschuldigte 2 während der besagten Auseinandersetzung mindestens zwei Personen mehrmals mit dem Holzstock schlug. F.________ beschrieb weiter eindrücklich, als er Q.________ (recte: P.________) habe helfen wollen, sei «grad einer von links gekommen, der C.________». Er habe seinen Kopf gedreht und da habe er schon den Schlag erhalten (zum Ganzen pag. 214 Z. 189 f.). Der Beschuldigte 2 habe mit dem Stock wild um sich geschlagen. Er könne aber nicht sagen, ob dadurch [noch] jemand [anderes] verletzt worden sei (zum Ganzen pag. 201 Z. 106 f.). Diese Aussage deckt sich mit derjenigen von R.________ und von M.________.